Ausbildung & Karriereleiter
Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind die Anforderungen an einen Feuerwehrmann ständig gestiegen. Die Technik entwickelt sich stets fort, wird komplexer, verlangt hohe technische Kenntnisse vom Feuerwehrmann. Und auch die Gefahren in unserem Umfeld ändern sich ständig. Der Feuerwehrmann ist heute schon längst nicht mehr nur zum Feuer löschen da. Durchschnittlich fallen wesentlich mehr Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung an. All dies sind Tatsachen, aufgrund dessen der Angehörige der Feuerwehr ein sehr breites aber auch spezialisiertes Fachwissen benötigt.
Aber nicht jeder kann ALLES wissen. In der Freiwilligen Feuerwehr hat jeder die Möglichkeit, neben einem fundierten Grundwissen, welches für jeden unabdingbar ist, sich sein Spezialgebiet, bzw. -gebiete zu suchen. Ist man technisch begabt, so kann man vielleicht Maschinist oder Gerätewart werden. Liegt einem die Menschenführung, hat man taktisches Verständnis, so kann man in die Fürhungsriege aufsteigen. Ist man körperlich fit, stark, kräftig, furchtlos, so kann man an vorderster Front als Atemschutzgeräteträger im brennenden Haus zur Menschenrettung beitragen.
Alles benötigt Wissen und Können und damit verbunden Freizeit, die in die Ausbildung investiert werden muss. Hier die grundlegenden Ausbildungsschritte im Überblick (basierend auf Feuerwehrdienstvorschrift 2, welche die Ausbildung in der Feuerwehr regelt):
1. Truppausbildung: Jeder Angehörige muss eine Grundausbildung, eine Ausbildung zum Sprechfunker und eine Standortausbildung absolvieren, um grundlegende Aufgaben im Einsatzgeschehen erledigen zu können. Insgesamt werden hier 166 Stunden Ausbildung durchgeführt, welche verteilt über zwei Jahre am Standort oder im feuerwehrtechnischen Zentrum stattfinden. Optional können geeignete Angehörige zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden. Den Abschluss sollte die Truppführerausbildung bilden, denn erst danach können alle Aufgaben innerhalb einer Löschgruppe übernommen werden. (gem. Grafik 1, Quelle FwDV 2)
|
![]() |
2. Technische Ausbildung Nach der Grundausbildung beginnt die Spezialisierung. Je nach Bedarf innerhalb der Ortsfeuerwehr, nach örtlichen Gegebenheiten und nach Interessen des Angehörigen kann hier die Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung oder zum Maschinisten erfolgen. Als Truppführer stehen dem Angehörigen die Lehrgänge Atemschutzgerätewart oder Gerätewart offen. Das sind Lehrgänge, die es ermöglichen, wesentlich in der technischen Entwicklung und Instandhaltung innerhalb der Wehr mitzuwirken. (gem. Grafik 2, Quelle FwDV 2). Die Lehrgänge Gerätewarte sowie Technische Hilfeleistung finden an der Landesfeuerwehrschule statt. |
|
![]() |
|
3. Führungsausbildung Hat man sich als Einsatzkraft bewährt, ausreichend Erfahrung und Dienstjahre absolviert, so kann man sich als Fürhungskraft qualifizieren. Diese Lehrgänge finden allesamt an der Landesfeuerwehrschule statt. Ist man Truppführer, so kann man als nächste Führungsstufe Gruppenführer werden und damit als Einsatzleiter in kleineren Einsätzen tätig werden. Als Gruppenführer erfüllt man auch die Voraussetzung, um an Ausbilder-Lehrgängen teilzunehmen und folglich am Standort als Ausbilder tätig zu werden. Die nächste Stufe Zugführer befähigt zum Führer eines Löschzuges (mehrere Löschgruppen). Es folgen noch weitere Stufen, welche bei örtlicher Notwendigkeit absolviert werden könen. (gem. Grafik 3, Quelle FwDV 2) |
|
![]() |
|
4. Weiteres Weitere Lehrgänge können sein:
- Technische Hilfeleistung - Heben und Ziehen |
|
Es wird nie langweilig, ist immer anspruchsvoll und herausfordernd und für JEDEN ist das Richtige dabei ! |
Das Absolvieren von Lehrgängen ist eine von mehreren Grundlagen um befördert zu werden und den nächsthöheren Dienstgrad zu erlangen.