Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
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Feuerwehrmann - Anwärter
Dienstgrad bei Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr
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Feuerwehrmann
- mind. 2 Jahre aktiver Dienst
- Abschluss der Truppmannausbildung
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Oberfeuerwehrmann
- mind. 3 Jahre aktiver Dienst
- nach Abschluss der Truppführerausbildung
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Hauptfeuerwehrmann
- mind. 4 Jahre aktiver Dienst
- Truppführer sowie Abschluss von 2 Sonderlehrgängen
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Löschmeister
- mind. 4 Jahre aktiver Dienst
- Truppführer sowie Abschluss von 3 Sonderlehrgängen
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Hauptlöschmeister
- mind. 4 Jahre aktiver Dienst
- Gruppenführerausbildung oder/und Ausbilder in der FF sowie mind. 3 Sonderlehrgänge
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Brandmeister
- mind. 6 Jahre aktiver Dienst
- Zugführerausbildung sowie mind. 4 Sonderlehrgänge
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Oberbrandmeister
- mind. 8 Jahre aktiver Dienst
- Lehrgang Leiter einer Feuerwehr sowie Ausübung der Funktion als Leiter einer Feuerwehr mit 1 oder 2 Zügen Iststärke aktiver Angehöriger sowie mind. 5 Sonderlehrgänge
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Hauptbrandmeister
- mind. 10 Jahre aktiver Dienst
- Funktion als Wehrleiter einer Feuerwehr bis 3 Zügen aktiver Angehöriger sowie mind. 5 Sonderlehrgänge
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Brandinspektor
- mind. 12 Jahre aktiver Dienst
- Funktion als Gemeindewehrleiter, Wehrleiter über 3 Züge aktiver Angehöriger sowie mind. 6 Sonderlehrgänge
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Oberbrandinspektor
- mind. 14 Jahre aktiver Dienst
- Funktion als Stellvertreter Kreisbrandmeister sowie mind. 7 Sonderlehrgänge
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Hauptbrandinspektor
- mind. 16 Jahre aktiver Dienst
- Funktion als ehrenamtlicher Kreisbrandmeister sowie mind. 7 Sonderlehrgänge
* trifft für Landkreis Leipzig nicht zu, da hauptamtlicher Kreisbrandmeister eingesetzt ist (Brandinspektor/Brandoberinspektor der Berufsfeuerwehr)
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Funktionsabzeichen Wehrleitung
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Stellvertreter Ortswehrleiter
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Ortswehrleiter
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Stellvertreter Gemeindewehrleiter
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Gemeindewehrleiter
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Stellvertreter Kreisbrandmeister
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Kreisbrandmeister
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Funktionsabzeichen
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Gruppenführer
nach Abschluss eines Gruppenführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule und Bestellung als Gruppenführer.
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Zugführer
nach Abschluss eines Zugführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule
und Bestellung als Zugführer.
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Gerätewart
nach Abschluss des Gerätewartlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule
und mit Funktion als Gerätewart
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Mützenabzeichen und Kragenspiegel
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Mützenabzeichen
der Feuerwehren in Sachsen.
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Kragenspiegel
bis zum Dienstgrad Hauptlöschmeister
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Kragenspiegel
wird ab dem Dienstgrad Brandmeister zusammen mit einer silberfarbenen Mützenkordel getragen.
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Kennzeichnungswesten
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Gruppenführer
Einheitsführer von selbstständigen Gruppen, Staffeln und Trupps tragen rote Westen.
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Einsatzleiter
Der Einsatzleiter trägt eine gelbe Weste, Sie wird nur von einer Person am Einsatzort getragen.
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Zugführer
Führer von kompletten Löschzügen tragen eine weiße Weste.
Die Einheit kann mit einer Aufschrift (z.B.: Löschzug II) näher beschrieben werden.
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Abschnittsleiter
tragen eine weiße Weste mit Aufschrift "Abschnittsleiter".
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Die Aufschrift kann auch durch einen Funktionsaufdruck ersetzt werden (z.B.: Atemschutzüberwachung, Wasserversorgung)
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Fachberater
tragen eine grüne Weste mit Aufschrift.
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Der Fachdienst kann durch einen Funktionsaufdruck näher erklärt werden (z.B.: Gefahrgut, Technische Hilfe, Pressesprecher)
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Helmkennzeichnungen
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Gruppenführer
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Zugführer
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Ortswehrleiter
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stlv. Ortswehrleiter
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Gemeinde-, Stadtwehrleiter
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stlv. Gemeinde-, Stadtwehrleiter
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Kreisbrandmeister
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stlv. Kreisbrandmeister
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Atemschutzgeräteträger
nach Abschluss des Lehrgangs für Atemschutzgeräteträger
und mit Funktion als Geräteträger.
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