Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen weiterer, professioneller Hilfe (z.B. Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle sowie die Betreuung der Verletzten.
Die beste Versorgung, eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen, lässt sich mit folgenden Schema der beschreiben:
- Absichern und Eigenschutz (Absichern der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone)
- Notruf absetzen (in Europa: 112)
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebungsmaßnahmen, Stabile Seitenlage, Stillung von Blutungen, Schockbekämpfung)
- weitere Erste Hilfe leisten, (Wundversorgung, Betreuung des Betroffenen, fachgerechte Lagerung, Ruhigstellen von Knochenbrüchen)
- Der Rettungsdienst knüpft mit seinen Maßnahmen an die des Ersthelfers an und sorgt für die Transportfähigkeit des Notfallpatienten.
- Im Krankenhaus steht dem Notfallpatienten die komplette ärztliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung. Im Idealfall wird der Betroffene schon hier bis zur völligen Genesung behandelt – möglicherweise folgen aber noch weitere Therapien z.B. in Rehabilitationskliniken.